BTZ II Berufsbildung- und Technologiezentrum ÜLU
Handwerkskammer Wiesbaden

Informationen für Teilnehmer der ÜLU, der Fort- und Weiterbildungskurse sowie für Prüfungsteilnehmer

Ab dem 11. Mai 2020 beginnen schrittweise wieder alle Kurse in den Berufsbildungs- und Technologiezentren der Handwerkskammer Wiesbaden.

Stand 8. Mai 2020



In den Berufsbildungs- und Technologiezentren der Handwerkskammer Wiesbaden finden wieder Kurse statt

Mit ihrer neuen "Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie" vom 7. Mai 2020, die zum 9. Mai 2020 in Kraft tritt, hat die hessische Landesregierung nun beschlossen, dass die Bildungseinrichtungen des Handwerks in Hessen alle ihre Angebote wieder aufnehmen können. Dieses unter strikter Beachtung der vorgeschriebenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen.

In Ausführung dieser Verordnung werden ab dem 11. Mai 2020 in den Berufsbildungs- und Technologiezentren der Handwerkskammer Wiesbaden, an den Standorten in Wiesbaden und Wetzlar, die seit dem 16. März 2020 aufgrund der Corona-Pandemie für Kursteilnehmer geschlossen waren, schrittweise die Kursmaßnahmen sowohl in der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) in allen Lehrjahren als auch in der Fort- und Weiterbildung, insbesondere in den Meistervorbereitung, wieder aufgenommen. 

Alle Kursteilnehmer werden dazu nach und nach eingeladen, für Rückfragen stehen die  Beratungsteams der Berufsbildungs- und Technologiezentren zur Verfügung.

In der Fort- und Weiterbildung sind ergänzende Online-Angebote in Vorbereitung.



Was gilt für die Gesellen- und Abschlussprüfungen nach dem 19. April 2020?

Der Großteil der beruflichen Abschluss- und Gesellenprüfungen würde unter normalen Umständen im Zeitraum zwischen Ende April bis August 2020 stattfinden. Im Interesse von Auszubildenden, deren Ausbildungsverträge üblicherweise im Sommer enden, empfiehlt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), dass diese Prüfungen unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften zum Infektionsschutz der Bevölkerung nach Möglichkeit wie geplant durchgeführt werden.  Bereits abgesagte Prüfungstermine sollten spätestens ab Juni 2020 nachgeholt werden.



Für Hessen heißt dies in Abstimmung mit den Handwerkskammern Kassel, Frankfurt-Rhein-Main und Wiesbaden, dass alle für Mai und Juni 2020 bereits geplanten Prüfungstermine grundsätzlich stattfinden könnten, sofern die äußeren Rahmenbedingungen, die uns der Verordnungsgeber im Kontext der Corona-Pandemie auferlegt und die gegebenen Umstände dies generell zulassen.

Nähere Infos zu den in Ihrem Beruf konkreten Prüfungsterminen erhalten Sie bei den Geschäftsstellen der Prüfungsausschüsse, die bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Kreishandwerkerschaft ansässig sind. Diese werden sich ohnehin mit allen Prüflingen in Verbindung setzen.



Was gilt für die im Mai und Juni 2020 angesetzten Zwischenprüfungen?

Die tatsächliche Durchführbarkeit der Prüfungen ist nicht nur abhängig von den behördlichen Auflagen zum Infektionsschutz, sondern auch von den vor Ort zur Verfügung stehenden sachlichen und personellen Ressourcen.

 

Was passiert, wenn die Prüfung durch die Corona-Pandemie erst nach dem Ende der Ausbildung stattfinden können?

Sofern Gesellenprüfungen aufgrund der Ausnahmesituation durch die Corona-Pandemie erst nach Ende der Ausbildung abgelegt werden können, empfehlen wir Anträge auf Verlängerung der Ausbildung bis zum nächsten Prüfungstermin. Wegen der atypischen Ausnahmesituation der Corona-Pandemie werden wir diesen als Handwerkskammer großzügig – in Anlehnung an die Regelungsabsicht des § 27 c Absatz 2 HwO / § 8 Absatz 2 BBiG – stattgeben. Die Entscheidung der Kammer auf Verlängerung sollte von einem gemeinsamen Willen des Auszubildenden und des Betriebs getragen sein, sei es durch einen gemeinsam gestellten Antrag oder aufgrund nachträglicher Zustimmung des Betriebes.

 

Was gilt für Meister- und Fortbildungsprüfungen?

Ab dem 20. April 2020 werden wir schrittweise wieder mit der Planung und Durchführung vom Meister- und Fortbildungsprüfungen beginnen.

Wir starten mit den Prüfungsgruppen, deren Vorbereitungskurse bereits abgeschlossen sind und deren schriftliche (theoretische) oder mündliche Prüfung abgesagt oder unterbrochen wurde. Die Termine werden in Absprache mit den zuständigen Prüfungsausschüssen und unter Beachtung der jeweiligen Raumsituation und Hygienebedingungen geplant und zeitnah den betroffenen Prüfungsteilnehmern bekannt gegeben. 

Für die Wiederaufnahme von praktischen Prüfungen kann nur nach einer besonderen Risikobewertung im Hinblick auf den Infektionsschutz der an der Prüfung beteiligten Personen entschieden werden. Hierbei sind selbstverständlich die geltenden Rechtsverordnungen und behördlichen Anordnungen zu beachten. 

Da sich die weiteren Prüfungstermine grundsätzlich nach dem Zeitplan der ebenfalls zurzeit noch unterbrochenen Vorbereitungskurse richten, werden wir neue Prüfungstermine gemeinsam mit den Kurs-Verantwortlichen und den zuständigen Prüfungsausschüssen abstimmen und die betroffenen Teilnehmer auf dem Laufenden halten.

Über die weitere Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden.



Ihre Ansprechpartner:

Gocke_Holger_2021

Holger Gocke M.A.

Abteilungsleiter Meister- und Fortbildungsprüfungen

Telefon 0611 136-113

Telefax 0611 136-8113

holger.gocke--at--hwk-wiesbaden.de

Schneider_Bettina Handwerkskammer Wiesbaden

Bettina Schneider

Meister- und Fortbildungsprüfungen

Telefon 0611 136-196

Telefax 0611 136-8196

bettina.schneider--at--hwk-wiesbaden.de

Alexandra Hück

Meister- und Fortbildungsprüfungen

Telefon 0611 136-134

Telefax 0611 136-8134

alexandra.hueck--at--hwk-wiesbaden.de





Was ist mit dem Meister-BAföG?

Wegen der Auswirkung der pandemiebedingten Unterbrechung von Vorbereitungskursen und Prüfungen auf die BAföG-Förderungen, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Förderstellen. Allgemeine Informationen hierzu und auch die Kontaktdaten der Förderstellen finden Sie hier:  www.aufstiegs-bafoeg.de

 

Informieren Sie sich bitte auch weiterhin über diese Internetseite.

 

Fragen rund um die Berufsbildungs- und Technologiezentren beantwortet:

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Dipl.-Betriebsw. (FH) Christoph C. Gluche

Hauptabteilungsleiter der Berufsbildungs- und Technologiezentren (BTZ)/Leiter des Berufsbildungs- und Technologiezentrums (BTZ) Wiesbaden I und II

Telefon 0611 136-560

Telefax 0611 136-8560

christoph.gluche--at--hwk-wiesbaden.de



Anprechpartner:

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Ass. jur. Andreas Maletzke

Abteilungsleiter Ausbildung, Lehrlingsrolle und Gesellenprüfungen

Telefon 0611 136-103

Telefax 0611 136-8103

andreas.maletzke--at--hwk-wiesbaden.de