Google Fonts Logo auf dem Bildschirm eines Laptops, der auf dem Tisch steht. Der Hintergrund ist nur verschwommen wahrnehmbar.
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Wichtige Information für BetriebeGoogle Fonts - Abmahnwelle rollt

Was sind Google Fonts ?

Bei "Google Fonts" handelt es sich um ein Verzeichnis mit vielen Schriftarten, die kostenlos für die Einbettung auf Webseiten von der Firma Google zur Verfügung gestellt werden.

Technischer Hintergrund ist hierbei, dass die meisten Endgeräte wie Computer, Handys oder Tablets nicht sämtliche von Websiteprogrammierern verwendeten Schriftarten vorinstalliert haben. Um diese Webseiten und die darauf verwendeten Schriftarten trotzdem richtig auf den Endgeräten darstellen zu können, sind viele Webseiten so programmiert, dass die zur Darstellung benötigten Schriftarten dann von einem Google-Server heruntergeladen werden. Es handelt sich um eine dynamische Einbindung auf der Webseite. Das bedeutet, dass beim Aufruf dieser Schriften eine Verbindung zu Google hergestellt wird und dabei gleichzeitig verschiedene Daten des Besuchers, wie zum Beispiel die IP-Adresse, an den Server von Google in die USA übertragen werden.

Das Problem aus datenschutzrechtlicher Sicht ist hierbei, dass die IP-Adresse des Nutzers ein personenbezogener Datensatz ist, der nur mittels einer qualifizierten Einwilligung verarbeitet und in die USA übermittelt werden darf. Liegt diese Einwilligung nicht vor, handelt es sich um einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Das Landgericht München hat mit seinem Urteil vom 20.01.2022 (Link zum Urteil) den Unterlassungsanspruch gegen die Übermittlung der IP-Adresse eines Webseiten-Besuchers an Google im Rahmen der dynamischen Nutzung von Google Fonts bestätigt. Dies nehmen Anwaltskanzleien und Privatpersonen zum Anlass, Abmahnungen mit Schadensersatzforderungen an Webseiten-Inhaber zu verschicken.

 

Was sollten Betriebe tun?

Alle Betriebe, die eine Homepage haben, sollten umgehend überprüfen, ob Google Fonts in dynamischer Form in die Webseite eingebunden ist. Zum Überprüfen ihrer eigenen Webseite stehen kostenfreie Tools verschiedener Anbieter zur Verfügung, wie zum Beispiel:

Wenn ein Dienstleister Ihre Webseite betreut, sollte dieser umgehend kontaktiert werden. Auf die Einbindung von Google Fonts sollte entweder gänzlich verzichtet werden oder die Einbindung nur lokal erfolgen.

Betriebe, die bereits eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, sollten als erstes prüfen, ob der Vorwurf der dynamischen Einbindung von Google Fonts zutrifft. Wenn ja, sollte der Verstoß umgehend durch Verzicht auf Google Fonts oder durch eine nur lokale Einbindung beseitigt werden. Zahlungen sollten zunächst nicht erfolgen. Bitte holen Sie stattdessen anwaltlichen Rat ein oder wenden Sie sich an diese Anprechpartner der Handwerkskammer Wiesbaden:

RA Markus Bruns, LL.M.

Abteilungsleiter Recht

Telefon 0611 136-104

Telefax 0611 136-8104

markus.bruns--at--hwk-wiesbaden.de

Ass. jur. Leonie Weiß

Recht

Telefon 0611 136-199

Telefax 0611 136-8199

leonie.weiss--at--hwk-wiesbaden.de

 

Homepage- und Social-Media Check

Wenn Sie Interesse haben Ihre Website oder Ihren Social-Media Auftritt auf Herz und Nieren prüfen zu lassen, steht Ihnen unser Homepage- und Social-Media Check zur Verfügung. Alle 14 Tage bieten wir in einer 45-minütigen Onlinesprechstunde an Ihren Internetauftritt individuell auf verschiedene Kriterien zu beurteilen. Hierbei stehen folgende Kriterien im Vordergrund:

  • Rechtssicherheit
  • Gestaltung und Konzeption
  • Suchmaschinenoptimierung

 Terminübersicht und Onlinebuchung

me. Roman Freund

Digitalisierungsberater

Telefon 0611 136-187

Telefax 0611 136-8187

roman.freund--at--hwk-wiesbaden.de