Frauenkopf mit dunkler Brille liegt auf weißer Liege. Zwei Hände mit weißen Handschuhen halten ein Lasergerät an die Wange.
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Kosmetiker zwischen Strahlenschutz und Ärztevorbehalt - Änderungen in der NiSV für die Apparative Fachkosmetik in 2024

Online-Seminar

Kosmetiker zwischen Strahlenschutz und Ärztevorbehalt, Änderungen für das Kosmetikgewerbe durch die NiSV

Was ist die NiSV (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen), was ist generell zu beachten und welche Änderung kommen ab dem Jahr 2024?

Kosmetikerinnen und Kosmetiker nutzen für ihre Behandlungen auch Ultraschallgeräte, Lasergeräte, IPL-Geräte, Nieder- und Hochfrequenzgeräte, Magnetfeldgeräte und Gleichstromgeräte. Bei einem nicht fachgerechtem Gebrauch können nach einer Behandlung jedoch gesundheitliche Schäden entstehen.

Um dieses Risiko zu reduzieren hat der Gesetzgeber unter anderem technische Grenzwerte, Geräteüberwachung und notwendige Fortbildungen in der NiSV  geregelt. Viele Betrieb haben sich bereits auf die NiSV eingestellt. Zu Änderungen der Verordnung kommt es nun insbesondere im Bereich der Fachkundeanforderungen.

Wir informieren am Montag, dem 13. November 2023, um 18 Uhr in einem Webinar sowohl „NiSV-Neulingen“ als auch bereits Erfahrene über die wichtigsten Themenfelder der aktuellen NiSV sowie über die kommenden Änderungen, die von Betrieben zukünftig umzusetzen sind.



Ansprechpartner
Ingvar Deist
Telefon 0611 136-169
Telefax 0611 136-8169
ingvar.deist@hwk-wiesbaden.de

Wann: 13.11.2023 um 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr

Wo: Online-Seminar

Veranstalter: Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main

Anmeldefrist: 16.10.2023 bis 09.11.2023